FAQ
Frequently Asked Questions
Fragen zur Abiturbestenquote
Allgemeines zur Abiturbestenquote
Über die Abiturbestenquote (ABQ) werden 30% der Studienplätz vergeben.
In dieser Quote zählt nur das Abitur als Auswahlkriterium.
Zuerst wird für jedes Bundesland eine Landesliste gebildet. Hier konkurrieren die Bewerber der Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie miteinander, die ihr Abitur im selben Bundesland erworben haben.
Das erste Sortierkriterium ist hierbei das Abiturergebnis, also die erreichte Abiturpunktzahl skaliert auf die maximal erreichbare Punktzahl von 900 Punkten.
Sollte Punktgleichheit zwischen zwei oder mehreren Bewerbern bestehen, zählt als nachrangiges Sortierkriterium ein abgeleisteter Dienst von 6 Monaten Dauer und zuletzt das Los.
Anschließend werden diese 16 Landeslisten in eine Bundesliste überführt.
Reicht ein Abitur von 1,0 für die Abiturbestenquote?
Das ist davon abhängig, ob Du Dich zum Sommersemester oder zum Wintersemester bewirbst und in welchem Bundesland Du Dein Abitur abgelegt hast. Zudem zählt in der Abiturbestenquote nicht allein der Durchschnitt, sondern die erreichte Gesamtpunktzahl im Abitur.
Beispielsweise hättest Du mit einem 1,0er Abitur in Berlin zum Sommersemester 2020 mindestens die Punktzahl 823 aufweisen müssen, um einen Platz an der Charité zu erhalten.
Im Vergleich dazu hättest Du mit einem Abitur in NRW lediglich die Abiturpunktzahl von 812 aufweisen müssen, um einen Platz an der Charité zu erhalten.
Fragen zum Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Allgemeines zum Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)
Über das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) werden 60% der Studienplätze vergeben. In dieser Quote zählen sowohl notenabhängige als auch notenunabhängige Kriterien.
Als notenunabhängige Kriterien gelten zur Zeit Studierfähigkeitstests (TMS, HamNat, PhaST), Ausbildungen, Dienste, Auswahlgespräche, Wettbewerbe.
Was wird berücksichtigt?
Die Universitäten können sich aussuchen welche Kriterien sie berücksichtigen und wie stark sie diese bepunkten. Es gibt Unterquoten, in denen beispielsweise 10% der AdH-Studienplätze rein nach dem TMS Ergebnis vergeben werden. Hier zählt dann einzig und allein das TMS Ergebnis. Das Abitur oder sonstige Qualifikationen werden in einer solchen Unterquote dann nicht berücksichtigt.
Welche Kriterien die verschiedenen Universitäten heranziehen und wie sie diese gewichten, kannst Du in der spezifischen Auswertung der ncrechner App nachschauen.
Was bedeuten die Unterquoten an manchen Universitäten?
Seit dem neuen Verfahren haben die Universitäten die Möglichkeit Unterquoten im AdH Verfahren einzuführen.
Hierbei kann das AdH beispielsweise in mehrere Unterquoten aufgeteilt werden. In jeder Unterquote können andere Kriterien und unterschiedliche Gewichtungen gelten.
Am Beispiel RWTH Aachen:
Die RWTH Aachen splittet das AdH beispielsweise in 3 Unterquote. Hier gilt dann folgendes:
1. Unterquote: max. 95 Punkte für das Abitur, max 5 Punkte für den TMS
2. Unterquote: max. 20 Punkte für das Abitur, max. 70 Punkte für den TMS, max. 10 Punkte für einen Dienst
3. Unterquote: max. 50 Punkte für das Abitur, max. 50 Punkte für den TMS
Wie viele Punkte erhalte ich für einen Dienst?
Das ist universitätsabhängig. Gewichtet die Universität einen abgeleisteten, anerkannten Dienst mit 20 Punkten, erhältst du die vollen 20 Punkte.
Beachte aber bitte, dass im AdH und in der ZEQ nur Dienste anerkannt werden, die im fachlich einschlägigen Bereich und über die volle vorhergesehene Dauer absolviert wurden.
Fragen zur zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ)
Allgemeines zur zusätzlichen Eignungsquote
Über die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) werden 10% der Studienplätze vergeben. In dieser Quote ist die Abiturnote irrelevant. Hier zählen nur notenunabhängige Kriterien.
Als notenunabhängige Kriterien gelten in der ZEQ zur Zeit die Studierfähigkeitstests, Ausbildungen, Dienste, Wettbewerbe, Auswahlgespräche und bis Ende 2022 noch die Wartesemester. Die Wartesemester gelten im Jahr 2022 allerdings nur noch an den bayrischen Universitäten.
Wie viele Punkte erhalte ich für die Wartezeit/ Wartesemester?
Ab dem Sommersemester 2023 wird die Wartezeit gar nicht mehr berücksichtigt.
Fragen zu den Berechnungen in der App
Was sagen die Berechnungen in der App aus?
Die App zeigt euch an, ob ihr in den vergangenen Semestern einen Studienplatz erhalten hättet.
Leider kann niemand in die Zukunft sehen und euch eine Zulassung garantieren. Die App liefert dementsprechend keine Prognosen für die Zukunft, aber eine sehr gute Orientierung. Denn wenn ihr die letzten Semester immer an einer Universität angenommen worden wäret, dann ist die Wahrscheinlichkeit auch hoch, dass in der Zukunft für eine Zulassung ausreicht.
Sind die Berechnungen korrekt?
Diese Frage können wir glücklicherweise mit Ja beantworten.
Ihr müsst aber beachten, dass die App nur korrekt rechnen kann, wenn die Angaben korrekt eingetragen werden.
Bitte tragt bei den Angaben für das Abitur euren Prozentrang ein. Diesen bekommt ihr jedes Semester von Hochschulstart mitgeteilt und findet ihn in eurem Bewerberkonto unter den festen Bewerbungsbestandteilen. Wenn ihr noch keinen Prozentrang hinterlegt habt, nutzt bitte einen aus den hinterlegten Tabellen in der App.
Nur über den Prozentrang kann die Punktzahl für das Abitur im AdH korrekt berechnet werden!
Werde ich auf jeden Fall nächstes Semester angenommen?
Hierüber kann die App leider keine Aussagen treffen. Wir können mit der App nur eine sehr gute Orientierung schaffen, da die Grenzen für gewöhnlich nicht stark schwanken. Liegst du mit deiner Punktzahl einige Punkte über dem Grenzwert ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du in Zukunft eine Zulassung erhältst.
Ich bin Bewerber:in aus dem Ausland. Kann ich die ncrechner App trotzdem verwenden?
Bewerbern:innen aus dem Ausland wird von Hochschulstart per Zufall ein Bundesland zugeteilt. Anhand des zugelosten Bundeslands erhaltet ihr dann euren Prozentrang für das Abitur oder die Matura. Diesen könnt ihr dann in die App eintragen und euch eure Chancen ausrechnen lassen.
Wenn ihr noch keinen Prozentrang zugeteilt bekommen habt, empfehlen wir euch das Bundesland Brandenburg auszuwählen und euch den entsprechenden Prozentrang zu eurem Abiturergebnis aus den hinterlegten Tabellen rauszusuchen. Das Bundesland Brandenburg ist das derzeit „schlechteste“ Bundesland im Hinblick auf die Prozentrangverteilung, so dass dies dann euren „worst-case“ darstellt.
Fragen zu Diensten wie FSJ, BFD, Ehrenamt
Mein Dienst wurde nicht anerkannt
Ein Dienst von 6 Monaten Dauer zählt als nachrangiges Auswahlkriterium. Hierbei ist der Bereich, in dem der Dienst absolviert wurde, irrelevant. Der Dienst kann also beispielsweise auch in einem nicht-medizinischen Bereich absolviert werden.
Möchtest Du Dir Deinen Dienst allerdings als Kriterium im AdH und in der ZEQ anrechnen lassen, muss der Dienst über volle 11 Monate (bis zum Bewerbungsstichtag) absolviert worden sein und zudem im fachlich einschlägigen Bereich stattgefunden haben.
Die Gründe warum Dein Dienst von Hochschulstart nicht anerkannt worden ist, können zum einen an der Dauer liegen und zum anderen an der fachlichen Einschlägigkeit. Darüberhinaus musst Du den Dienst, wenn Du ihn Dir als Kriterium im AdH und in der ZEQ anrechnen lassen möchtest, bei der Bewerbung als Vorausbildung angeben.
Wo soll ich meinen Dienst absolvieren?
In beiden Bereichen ist die fachliche Einschlägigkeit gegeben und zudem bietet dies weitere Vorteile für das Studium, wie beispielsweise die Anerkennung des Pflegepraktikums, wenn Du Deinen Dienst in einem Krankenhaus absolvierst.
Fragen zu Ausbildungen
Meine Ausbildung wurde nicht anerkannt
Leider werden nur die Ausbildungen anerkannt, die ihr in unserer Auflistung bzw. in den Auswahlkatalogen auf Hochschulstart.de finden könnt. Weitere Ausbildungen können ohne rechtliches Vorgehen nicht anerkannt werden.
Seit dem neuen Verfahren werden einige Berufsausbildungen leider nicht mehr berücksichtigt. Hierzu zählt beispielsweise die Ausbildung zum/ zur CTA (chirurgisch technischen Assistent/-in). Es bleibt leider abzuwarten, ob sich dies in den nächsten Jahren wieder ändern wird.
Habt ihr das Problem, dass eure Ausbildung nicht anerkannt wird, könnt ihr uns gerne per Mail kontaktieren und wir können euch an kompetente Anwälte weiterleiten.
Ab wann zählt die Berufstätigkeit?
Die Berufstätigkeit/ Berufserfahrung zählt ab einer Mindestdauer von 12 Monaten, wenn vorher die entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Ausbildungszeit zählt somit nicht als Berufstätigkeit/ Berufserfahrung.
